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Neue Energien - Energieberatung Dinkelsbühl
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Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit der Einführung des Energieausweises wird dem Mieter oder Käufer eine Information zur energetischen Qualität des Gebäudes geliefert und dem Eigentümer werden Ratschläge zu sinnvollen Sanierungsvarianten an die Hand gegeben.

Während der Energieausweis des Verbrauchs lediglich Informationen zum tatsächlichen Verbrauch gibt, bewertet der Energieausweis des Bedarfs die gesamte Gebäudehülle auf ihre wärmeschutztechnische Qualität.

Nach GEG sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Ihrem Käufer oder Mieter den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen.

Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen folgende Informationen aus dem vorliegenden Energieausweis enthalten:

  • Art des Energieausweises
  • Wert des Endenergiebedarfs/-verbrauchs
  • Energieträger der Heizung
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse

Der Energieausweis ist in Energieeffizienzklassen unterteilt und richtet sich nach dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiebedarf des Gebäudes. So sieht man auf den ersten Blick, welche energetische Qualität das Gebäude besitzt.

Als Energieberater kommen wir vor Ort, um das Gebäude zu begutachten und alle relevanten Daten zu erfassen. Anschließend folgt die Erstellung eines vollwertigen Energieausweises inklusive Sanierungsvorschlägen.

Ob in Ihrem Fall der einfachere Energieausweis des Verbrauchs ausreicht oder ob Sie den Energieausweis des Bedarfs benötigen, für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, teilen wir Ihnen gerne nach Rücksprache mit.

 

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